AGB
Teil A – Webshop-AGB der H&P Gruppe GmbH („Kranex“)
1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen
H&P Gruppe GmbH
Kommodore-Ziegenbein-Allee 3
28217 Bremen
vertreten durch die Geschäftsführer
Justin Petermeier und Frederik Homburg
– nachfolgend „Vermieter“ –
und dem Kunden – nachfolgend „Mieter“ – gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Webshops in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Die H&P Gruppe GmbH tritt im Bereich der Kranvermietung auch unter der Bezeichnung „Kranex“ auf. „Kranex“ ist ausschließlich eine Marken-/Namensbezeichnung der H&P Gruppe GmbH und keine eigenständige juristische Person. Vertragspartner ist in jedem Fall ausschließlich die H&P Gruppe GmbH.
1.3. Sofern über den Webshop Kran- und sonstige Mietgeräte angeboten werden, gelten ergänzend die Mietbedingungen der H&P Gruppe GmbH für Kran- und Gerätemiete (Teil B dieser AGB). Im Konfliktfall gehen individuelle schriftliche Vereinbarungen und die Mietbedingungen der H&P Gruppe GmbH diesen Webshop-AGB vor.
1.4. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.5. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(Hinweis: Telefon/E-Mail bitte noch intern festlegen und im Impressum / in den AGB ergänzen.)
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1. Die Darstellung der Produkte und Mietgeräte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Mieter, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
2.2. Produkt- und Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Prospekten oder auf den Webseiten des Vermieters sind – soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet – keine Garantiezusagen oder Beschaffenheitsgarantien im Rechtssinn.
2.3. Alle Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht. Zwischenverkauf, Irrtümer und technische Änderungen bleiben vorbehalten.
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Mieter kann die im Online-Shop angebotenen Produkte und Mietgeräte unverbindlich auswählen und über eine entsprechende Schaltfläche (z. B. „In den Warenkorb“) sammeln. Die Auswahl kann der Mieter im Warenkorb jederzeit ansehen und ändern.
3.2. Über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Miet-/Kaufvertrages über die im Warenkorb befindlichen Artikel ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Mieter die eingegebenen Daten prüfen und ändern oder den Bestellvorgang abbrechen.
3.3. Nach Eingang der Bestellung erhält der Mieter eine automatische E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt („Bestellbestätigung“). Diese Bestellbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung eingegangen ist, und stellt noch keine Annahme dar.
3.4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn
-
der Vermieter die Bestellung ausdrücklich per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung),
oder -
die Mietsache bzw. Ware ausgeliefert/übergeben wird
oder -
eine Rechnung übersandt wird.
4. Preise und Liefer-/Frachtkosten
4.1. Es gelten die im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Sind im Shop Netto-Preise angegeben, wird die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
4.2. Zusätzlich zu den genannten Preisen können Liefer-/Transport- oder Servicekosten anfallen. Diese werden dem Mieter im Rahmen des Bestellprozesses klar ausgewiesen.
5. Zahlungsmodalitäten
5.1. Der Mieter kann im Rahmen des Bestellvorgangs aus den angebotenen Zahlungsarten wählen (z. B. Vorkasse per Überweisung, Online-Zahlungsdienstleister, Kreditkarte etc.). Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt.
5.2. Der Mietpreis ist vollständig im Voraus zu entrichten.
Eine Bereitstellung, Auslieferung oder Übergabe der Mietsache erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang beim Vermieter.
5.3. Wird ein externer Zahlungsdienstleister (z. B. Payment-Service-Provider) eingeschaltet, gelten ergänzend dessen Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
5.4. Der Mieter kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn der fällige Betrag nicht innerhalb der im Bestellprozess bzw. auf der Rechnung genannten Frist eingeht. In diesem Fall kann der Vermieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Verzugsschäden geltend machen.
5.5. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Gewährleistung und Garantie
6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
6.2. Zusätzliche Garantien bestehen nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und inhaltlich beschrieben werden.
7. Haftung
7.1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
7.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
7.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
7.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat oder nach Produkthaftungsgesetz haftet.
7.5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
8. Speicherung des Vertragstextes
8.1. Der Mieter kann den Vertragstext vor Abgabe der Bestellung ausdrucken, indem er die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
8.2. Nach Vertragsschluss erhält der Mieter per E-Mail eine Bestellbestätigung mit den wesentlichen Vertragsinhalten sowie einen Hinweis auf diese AGB. Sofern der Mieter ein Kundenkonto angelegt hat, sind Bestellhistorie und Rechnungen dort einsehbar.
9. Schlussbestimmungen (Webshop)
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der Sitz des Vermieters (Bremen).
9.3. Vertragssprache ist Deutsch.
9.4. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Der Link ist im Impressum des Vermieters angegeben. Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Teil B – Mietbedingungen H&P Gruppe GmbH (Kranvermietung „Kranex“)
1. Allgemeines / Vertragsschluss
1.1. Die nachstehenden Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Krane, Hebe- und Arbeitsgeräte sowie Zubehör, die die H&P Gruppe GmbH (Markenauftritt „Kranex“) an Mieter überlässt.
1.2. Angebote des Vermieters sind freibleibend; Preisänderungen und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
1.3. Der Mieter hat ohne besondere schriftliche Vereinbarung keinen Anspruch auf ein ganz bestimmtes Gerät. Die Bezeichnung eines Gerätetyps in der Auftragsbestätigung dient vorrangig der internen Disposition. Der Vermieter ist berechtigt, ein technisch gleichwertiges und für den Einsatzzweck geeignetes Ersatzgerät zu stellen.
1.4. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters darf der Mieter die Mietsache weder an Dritte untervermieten noch sonst wie überlassen.
1.5. „Kranex“ ist reine Marken-/Namensbezeichnung. Vertragspartner bleibt ausschließlich die H&P Gruppe GmbH.
2. Mietzeit / Lieferung / Rückgabe / 120-Minuten-Lieferung
2.1. Die Mietzeit beginnt mit Bereitstellung der Mietsache am vereinbarten Ort bzw. mit Übergabe an den Mieter und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe.
2.2. Soweit keine festen Fixtermine vereinbart sind, sind Liefer- und Abholzeiten unverbindliche Richtzeiten. Der Vermieter bemüht sich um termingerechte Bereitstellung, übernimmt aber – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Fixtermin-Vereinbarung – keine Garantie für die Einhaltung bestimmter Uhrzeiten.
2.3. 120-Minuten-Lieferung („Express“)
Auf Wunsch kann mit dem Mieter eine Express-Lieferung (z. B. Bereitstellung innerhalb von 120 Minuten ab Auftragsbestätigung) vereinbart werden.
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Diese 120-Minuten-Frist stellt – soweit rechtlich zulässig – eine unverbindliche Richtzeit dar.
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Der Vermieter schuldet insoweit nur die sorgfältige und zumutbare Organisation.
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Bei Überschreitung der 120 Minuten stehen dem Mieter – vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters – keine Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen oder sonstige Kostenersatzansprüche zu.
2.4. Die Miete ist grundsätzlich auf eine maximale Einsatzzeit von 8 Stunden pro Tag bei einer 5-Tage-Woche kalkuliert (Montag–Freitag). Eine darüber hinaus gehende Nutzung (inkl. Wochenenden/Feiertagen) ist mit dem Vermieter abzustimmen; Mehrzeiten kann der Vermieter nachberechnen.
2.5. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Mietende bis zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem, betriebsbereitem Zustand am vereinbarten Ort bereitzuhalten bzw. zurückzugeben. Rückgabezeitpunkt und Zustand werden in einem Rückgabeprotokoll festgehalten.
2.6. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jeden begonnenen weiteren Tag die vereinbarte Tagesmiete zu berechnen sowie weitergehenden Schaden geltend zu machen, soweit gesetzlich zulässig.
3. Bedienungspersonal / Einsatz / Pflichten des Mieters
3.1. Sollen Geräte durch Personal des Mieters bedient werden, müssen alle Bediener mindestens 18 Jahre alt, geeignet und ausreichend geschult bzw. im Besitz der gesetzlich erforderlichen Qualifikationen (z. B. Fahrausweis für Flurförderzeuge, Bedienberechtigung für Krane etc.) sein.
3.2. Der Vermieter stellt dem Mieter Bedienungsanleitungen, Sicherheits- und Wartungshinweise zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, diese zu beachten und auch seinem Personal zugänglich zu machen.
3.3. Die Mietsache darf nur bestimmungsgemäß und gemäß den technischen Daten (Traglast, Ausladung, Bodendruck, Windgrenzen usw.) eingesetzt werden. Überlastungen, missbräuchliche Nutzung sowie baurechtswidrige Einsätze sind untersagt.
3.4. Der Mieter ist verantwortlich für geeignete Boden- und Platzverhältnisse am Einsatzort, ausreichend dimensionierte Zufahrten sowie die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen. Er hat auf unterirdische Leitungen, Hohlräume, Schächte und sonstige Gefahrenquellen rechtzeitig hinzuweisen.
3.5. Sofern der Vermieter Kranleistungen als Kranarbeit / Transport mit eigenem Bedienpersonal übernimmt, gelten ergänzend die jeweils aktuellen „AGB-BSK Kran und Transport“ der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten, auf die hier verwiesen wird.
4. Mängel, Störungen, Gewährleistung
4.1. Offensichtliche Mängel der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach Übergabe, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
4.2. Bei technischen Defekten ist die Mietsache sofort außer Betrieb zu nehmen. Der Vermieter wird entweder den Mangel beseitigen oder ein gleichwertiges Ersatzgerät stellen.
4.3. Für die Dauer der erheblichen Gebrauchsbeschränkung durch einen Mangel kann der Mieter – je nach Ausfallzeit – eine angemessene Mietminderung verlangen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen dieser AGB.
5. Haftung des Vermieters / Haftungsbegrenzung
5.1. Der Vermieter haftet nach den Grundsätzen aus Teil A, Ziff. 7.
5.2. Für reine Verzögerungsschäden bei nicht eingehaltenen Liefer-/Abholzeiten (auch bei Express/120 Minuten) ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen ist sie auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch
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unsachgemäße Bedienung,
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Überlastung,
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Missachtung von Sicherheits- und Bedienanweisungen,
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ungeeignete Boden- und Platzverhältnisse,
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fehlende oder falsche Angaben des Mieters
entstehen.
6. Haftung des Mieters / Versicherung / Haftungsfreistellung (optional)
6.1. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, insbesondere bei Fehlbedienung, Überlastung, Beschädigung durch Anfahren, Anstoßen, unsachgemäße Sicherung, Verschmutzung (z. B. Beton, Farbe, Schweißarbeiten) etc.
6.2. Der Vermieter kann dem Mieter – nach gesonderter Vereinbarung – eine Haftungsfreistellung / Selbstbeteiligungsregelung anbieten. Hierbei übernimmt der Vermieter bestimmte Schadensrisiken gegen Zahlung eines Zuschlags; der Mieter trägt je Schadensfall eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Die konkreten Bedingungen der Haftungsfreistellung werden in einem separaten Dokument geregelt.
6.3. Unabhängig davon empfiehlt der Vermieter dem Mieter den Abschluss einer geeigneten Betriebshaftpflicht- bzw. Montage-/Bauleistungsversicherung, welche Schäden an Dritten und an gemieteten Sachen abdeckt.
7. Zahlungsbedingungen / Rückholrecht
7.1. Die vereinbarte Miete zuzüglich Nebenkosten (Transport, Versicherung, ggf. Haftungsfreistellung) ist – wie in Teil A, Ziff. 5 geregelt – im Voraus in voller Höhe zu zahlen. Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Bereitstellung der Mietsache.
7.2. Gerät der Mieter mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, die weitere Nutzung der Mietsache zu untersagen, die Mietsache auf Kosten des Mieters zurückzuholen und den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
7.3. Der Mieter hat dem Vermieter Zugang zu der Mietsache und deren Abtransport zu ermöglichen.
8. Aufrechnung / Abtretung
8.1. Der Mieter kann gegenüber Forderungen des Vermieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8.2. Die Abtretung von Ansprüchen des Mieters aus dem Mietverhältnis an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
9. Schlussbestimmungen (Mietbedingungen)
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Mietverträgen mit Unternehmern ist – soweit gesetzlich zulässig – Bremen.
9.2. Es gilt deutsches Recht.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.